Historische Einordnung

Landsitze als Gesellschaftsspiegel

Die Aristokratie der Eidgenossenschaft – und mit ihr der private Herrschaftsbau als Ausdruck des Selbstverständnisses der Bauherren – war im 17. und 18. Jahrhundert provinzielles Abbild grosser Fürstenhöfe des ausländischen Absolutismus.

Nachdem die befestigten Burgen bereits im 15. Jahrhundert herrschaftlichen Residenzen gewichen waren, welche Wehrhaftigkeitscharakter allein als Ausdruck der adeligen Standeszugehörigkeit verwendeten, stand der Schlossbau im Zeitalter des Barock ganz im Zeichen der gesellschaftlichen Repräsentation.

Durch die Vermischung eidgenössischer Tradition mit höfischem Einfluss schwankte das Erscheinungsbild der schweizerischen Aristokratie zwischen einem republikanischen Grundmuster einerseits und absolutistischem Gebaren andererseits. In der Architektur spiegelt sich dieses Dilemma meist in einem Kompromiss zwischen baulicher Zurückhaltung und repräsentativer Zurschaustellung. Um die schweizerischen Patrizierstädte herum entstanden in dieser Zeit zahlreiche Landsitze wie das Schloss Delley. Im Gegensatz zu den dreiflügeligen Palästen grosser Fürstenhäuser in den Nachbarländern handelte es sich in der Schweiz um die bescheideneren, auf die Breitseite hin orientierten Einflügelanlagen mit Walm- oder Mansartdach.

Durch den Umbau von 1774 lehnt sich das Schloss Delley allerdings entfernt an die barocken Dreiflügelanlagen an. Die gesamte Anlage, auf dem Mont Vully zwischen dem Murten- und dem Neuenburgersee herrlich gelegen, ist eine prachtvolle Zeugin des freiburgischen, aristokratischen Bau- und Lebensstils des 18. Jahrhunderts.